EN FR
inklusive Zimmer Anfrage Anruf
  • Kinderhotel
    im Hochschwarzwald
    Das Kinderhotel Über uns Qualität & Nachhaltigkeit Bilder & Videos Gästebewertungen & Auszeichnungen Übersicht & Anreise Karriere Zimmer & Leistungen Unsere Zimmer & Preise Inklusivleistungen Gutscheine Urlaubsanfrage Ferienwohnungen am Feldberg zurück
  • Kulinarik
    Essen & Trinken
    All Inclusive Genusspaket Restaurants, Bars & Cafés zurück
  • Kinderbetreuung
    von 0,5 - 15 Jahre
    Babys (6 - 12 Monate) Kleinkinder (1 - 2 Jahre) Kinder (3 - 6 Jahre) Juniors & Teens (7 - 15 Jahre) zurück
  • Baden und Wellness
    mit Kinder-Splash-World
    Happy's Badeparadies Hallenbad & Splash-World Strudelino Flippers Schwimmkurs Wellness & Sauna Saunalandschaft Wellnessinsel & Baby-Spa Fitness & Sport zurück
  • Aktivitäten
    im Sommer & Winter
    Im & ums Hotel Fundorena auf 4.000 m² Funpark Spielplatz Sommer Hochschwarzwald Card Sommer Baden & Wassersport Natur & Berg erleben Winter Hochschwarzwald Card Winter Skifahren Skikurs & Skiverleih Abseits der Pisten zurück
  • Fundorena
    4.000 m² Indoor-Spaß
  • Kinderhotel
    im Hochschwarzwald
    • Das Kinderhotel
      • Über uns
      • Qualität & Nachhaltigkeit
      • Bilder & Videos
      • Gästebewertungen & Auszeichnungen
      • Übersicht & Anreise
      • Karriere
    • Zimmer & Leistungen
      • Unsere Zimmer & Preise
      • Inklusivleistungen
      • Gutscheine
      • Urlaubsanfrage
      • Ferienwohnungen am Feldberg
    Preisvorteile
    entdecken
  • Kulinarik
    Essen & Trinken
    • All Inclusive Genusspaket
    • Restaurants, Bars & Cafés
    All Inclusive
    Genusspaket
  • Kinderbetreuung
    von 0,5 - 15 Jahre
    • Babys (6 - 12 Monate)
    • Kleinkinder (1 - 2 Jahre)
    • Kinder (3 - 6 Jahre)
    • Juniors & Teens (7 - 15 Jahre)
  • Baden und Wellness
    mit Kinder-Splash-World
    • Happy's Badeparadies
      • Hallenbad & Splash-World
      • Strudelino
      • Flippers Schwimmkurs
    • Wellness & Sauna
      • Saunalandschaft
      • Wellnessinsel & Baby-Spa
      • Fitness & Sport
    Riesenspaß in der
    Splash-World
  • Aktivitäten
    im Sommer & Winter
    • Im & ums Hotel
      • Fundorena auf 4.000 m²
      • Funpark
      • Spielplatz
    • Sommer
      • Hochschwarzwald Card Sommer
      • Baden & Wassersport
      • Natur & Berg erleben
    • Winter
      • Hochschwarzwald Card Winter
      • Skifahren
      • Skikurs & Skiverleih
      • Abseits der Pisten
    Hochschwarzwald
    Card Erlebnisse
  • Fundorena
    4.000 m² Indoor-Spaß
  • EN FR
Unverbindlich anfragen
Das ist inklusive Zimmer & Preise
Unverbindlich anfragen

AGB

Hier finden Sie eine Übersicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Liefe­ rungen des Hotels.
  2. Die Unter­ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzan­ sprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise­rücktrittsversicherung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Ände­ rungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der gebuchten Personen, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind spätestens bei der Abreise ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechts­ geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der recht­ lichen Bestimmungen für Angebote, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  8. Eine Umbuchung der Reservierung ist kostenfrei. Ab der 2. berechnen wir eine Gebühr von € 30,00 pro Umbuchung.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Der Kunde hat das Recht, bis zum 70. Tag, 24:00 Uhr vor dem Anreisetag vom geschlossenen Vertrag mit dem Hotel zurückzutreten, ohne Zahlungs­ oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rücktrittserklärung dem Hotel bis zum 70. Tag, 24:00 Uhr vor dem Anreisetag schriftlich zugeht. Ausnahme bei Frühbucherrabatt: Dieses Recht steht dem Kunden jedoch nicht für Verträge zu, die mit einer Vergütung vereinbart wurden, die als „Frühbucherrabatt“ bezeichnet wurden.
  2. Ein näher am Anreisetag (nach dem 70. Tag, 24:00 Uhr vor dem Anreisetag) liegender Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs­ oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions­ und 60% für Vollpensions­ angebot zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Logis (ab 15 Personen – Gruppen­-Angebot): Für Reservierungen von mehr als 15 Personen (Gruppen-­Angebot) gelten folgende Abbestellungs-­ und Umbestellungsfristen:
    bis 90 Tage vor Anreise – vollständige Abbestellung möglich
    bis 45 Tage vor Anreise – bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
    bis 30 Tage vor Anreise – bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
    bis 10 Tage vor Anreise – bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte
    Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 10 Tage.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schrift­ lich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außer­ ordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel­ leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts­ bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    d) ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadens­ ersatz.
  5. Bei Onlinebuchungen hat das Hotel das Recht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchung von dieser Buchung zurückzutreten.

VI. Zahlung – Vorauszahlung

  1. Für die Reservation kann die Vorauszahlung eines Betrages von höchstens 30% des verein­ barten Preises verlangt werden.
  2. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VIII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vor­ sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül­ lungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wert­ papiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 20.000 im Hotel­ oder bis zu einem Höchstwert von € 2.000 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Zu­ stellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts­ bedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs­ und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck­ und Wechselstreitigkeiten – ist im kauf­ männischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichts­ stand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN­Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel­ aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

X. Video-Überwachung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden die öffentlichen Bereiche des Hotels Feldberger Hof videoüberwacht.

Ihr Familienurlaub
Unverbindlich anfragen
Hotel Feldberger Hof

Banhardt GmbH
Dr.-Pilet-Spur 1
79868 Feldberg

+49 (0)7676 180
info@feldberger-hof.de

Besucht uns auch auf:

Besucht uns auch auf:

Impressum AGB Datenschutz FAQ Karriere

Wir verwenden ausschließlich technische und statistische Cookies zum Verbessern unserer Dienste. Im Zuge dessen werden nur anonymisierte Daten erfasst, welche der Zugriffsanalyse und nicht zu Werbezwecken dienen.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Datenschutz
www.feldberger-hof.de